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JSPWiki v2.2.28
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Autor: Grundregellwerk
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Stufenzahl: Rang+Charismastufe
Aktion:Nein
Fertigkeit:Nein
Karma Erforderlich: Ja
Überanstrengung:Nei
Disziplintalent:Nein
Das Talent Bleibender Eindruck ermöglicht einem Charakter, eine Gruppe von Zuschauern zu beeindrucken. Ein Charakter kann Bleibender Eindruck nur einsetzen, wenn er einer Gruppe zum ersten mal begegnet und in den nächsten 24 Stunden nicht zurückkehrt. Das Talent prägt im Geiste aller betroffenen ein dramatisches Bild des Charakters. Der Charakter wählt die Persobnen aus, auf die er einen bleibenden Eindruck machen will. Er muß diese Personen auswählen, bevor er seine Talentprobe ablegt. Die maximale Anzahl von Personen, die er beeindrucken kann, ist gleich seinem Rang in Bleibender Eindruck. Der charakter muß eine dramatische Pose einnehmen, dann eine Talentprobe ablegen und das Ergebnis mit der Sozialen Wiederstandskraft jeder einzelnen Zielperson vergleichen. Wenn das Ergebnis der Talentprobe größer oder gleich der sozialen Wiederstandskraft einer Zielperson ist, addiert der Charakter zu allen Proben, die er in einem bestimmten Zeitraum gegen die Soziale Widerstandskraft dieser Zielperson ablegt, einen Modikator in höhe seines Rangs in Bleibender Eindruck. Die wirkung des Talents hält ein Jahr an. Alle beeindruckten Charaktere und der Charakter, der das Talent eingesetzt hat, sollten sich die Wirkung auf ihrem Charakter Datenblatt kopieren.
an Belenus: Es war doch im Grundregelwerk, von dem ich ebenfalls eine ältere version habe (die 1.) und ist dort auf seite 99 zu finden :D.--michimichael alias aya
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