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Disziplintalent

B

ei sogenannten Disziplintalenten kann ein Charakter zusätzlich Karma aufwenden, um somit die Erfolgschancen für eine Probe mit diesem Talent zu erhöhen. Ist beim betreffenden Talent zudem Karma erforderlich, so kann er hierbei Karma einsetzen, muss es aber nicht (im Gegensatz zu Disziplinen, die dieses Talent nicht als Disziplintalent besitzen).
Die Talentprobe wird beim Einsatz von Karma zusammen mit dem jeweiligen Karmawürfel, welcher der Rasse des Charakters zur Verfügung steht, abgelegt.


Die Logik des ersten Satzes erschließt sich mir nicht ganz.
Im ersten Satz heißt es: "... KANN ein Charakter zusätzilich Karma aufwenden ... "
und im zweiten: "... KANN er hierbei Karma einsetzen..."
Was genau ist nun der Unterschied?
Gruß, Nikodemus

Bei uns hat es auch erst Klick machen müssen, bevor wir das begriffen haben. Dann ist es aber ganz einfach.
Ich versuche es mal am Beispiel klarzumachen (ED2): Krieger Karl und Luftsegler Lutz haben beide Spektakulärer Angriff. Spektakulärer Angriff erfordert Karma und ist ein Diziplintalent von Lutz, nicht aber von Karl (siehe Liste). Karl muss Karma einsetzen, Lutz kann, wenn er will.
Ich hoffe das hat Dir geholfen, viele Grüße, Grayson.





letzte Änderung 08-Sep-2008 16:11:08 CEST von unknown.



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