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Ämter Und Titel

Autor: Trifalk


A

emter und Titel
Durch das Anwachsen der Gemeinden während der Plage und ihre institutionelle Verfestigung, durch den Ausbau der Liturgie und der Lehre, nicht zuletzt durch die antignostische Auseinandersetzung gewannen die Ämter der Priester politisch an Gewicht. Die Priester nehmen innerhalb ihrer Gemeinde verschiedene Ränge und Aufgaben wahr. Ab dem Rang Priester existiert jeweils ein Stellvertreter, der bei Abwesenheit oder Krankheit die Aufgaben bzw. die Nachfolge übernimmt. Adepten die außerhalb der Hierarchie wirken und aufsteigen erhalten den Titel Kleriker.
Jungpriester Jüngling ohne Erfahrung, Kreis 1 bis 3. Der Jungpriester besucht die Lehrstunden der Priester, organisiert Zeremonien, übernimmt Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich und sonstige Aufgaben. Jeder Priester kann einige Jungpriester aufnehmen und ausbilden.
Priester ab Kreis 4, Geistlicher einer Siedlung oder Dorfes. Der Priester führt die Zeremonien durch, leitet den wirtschaftlichen Bereich und lehrt die Jungpriester. Eine Ortschaft hat grundsätzlich nur ein oder zwei Tempel verschiedener Passionen. Der Priester wird vom Hohe Priester ernannt.
Hohe(r) Priester ab Kreis 6, höchster Geistlicher einer Passion in einer Stadt oder ländlicher Gebiete mit mehreren Dörfern (Sprengel). Er übernimmt die Zeremonien, überwacht die Priester, prüft und entscheidet wirtschaftliche Belange und trifft die Entscheidungen in seinem Einflußbereich. Eine Stadt bietet in der Regel einen Tempel jeder Passion. Der Hohe Priester wird vom Bischof ernannt.
Bischof ab Kreis 8, höchster Geistlicher seines Bistum. Der Bischof faßt in seinem Einflußbereich alle Sprengel zum Bistum zusammen. Er hat seinen Sitz in einer Stadt und führt die Finanzen und Diplomatie der örtlichen Priesterschaft. Alle niederen Ränge sind ihm zur Rechenschaft verpflichtet und schulden ihm Gehorsam.
Erzbischof ab Kreis 10, höchster Geistlicher der Passion eines Land oder (König)Reichs. Der Erzbischof faßt in seinem Einflußbereich alle Bistümer zusammen. Er hat seinen Sitz in einer der größten Städte des Landes und gibt die Richtlinien vor. Der Erzbischof ernennt die Bischöfe, welche im einmal im Jahr zur Rechenschaft verpflichtet sind. Bei Rücktritt oder Tod des Erzbischof wählen die Bischöfe aus ihrem Kreis einen neuen Amtsinhaber und Stellvertreter. Bis zur Wahl übernimmt der Stellvertreter die Aufgaben und organisiert innerhalb von 60 Tagen die Neuwahl.

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letzte Änderung 25-Mar-2011 20:44:52 CET von Trifalk.



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