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Der Unterschied zwischen current version und version 1: §§E§§s scheint keine Regel für Todesstoß zu geben (wie in AD&D z.B.). Nehmen wir als Beispiel einen Dieb, der in stiller Nacht einem schlafenden Opfer die Kehle mit einem Dolch öffnet.
Frage dazu: Ist das Opfer nun unabhängig seines Anfangszustandes tot oder bekommt es eine feste von der Waffen- und Angreiferstärke abhängige Schadensmenge (z.B. den dreifachen Maximalschaden) oder würfelt man wie bei einem normalen Angriff den Schaden aus? --Ykon ---- ~~*~~ ---- ''Die Regelfrage ist leider nicht abgedeckt. Finds auch ehrlich gesagt komisch. Ich denke einfach mal das ist Meisterentscheid. Nun, sagen wir mal so, ein solcher Treffer ist im Endeffekt tödlich, und ich denke mal die Kehle, das Auge usw. sind deutlich empfindlicher als der Rest des Körpers. Meiner Meinung nach erleidet der Getroffene sofort eine Wunde + normalen Schadenswurf. Der Angreifer darf beim Angriff jedoch nicht blindwütig sein oder unter dem Zauber Kampfeswut stehen (ich liebe es, wenn die Spieler mir weismachen wollen, sie seien im totalen Kampfeswahn, aber gezielt und überlegt treffen können sie trotzdem :-> ). Dann hat er Getroffene eine Wunde, die je nach Stelle zwischen Stufe 4 und Stufe 7 Schaden pro Runde verursacht. Dann wäre das einigermaßen realistisch, denke ich^^. Dummerweise werden jetzt alle nur noch auf Kehle angreifen wollen, wenn das mindestens eine Wunde ist. Vielleicht wäre es dann doch sinnvoller, Waffenschaden +5 Stufen zu nehmen, denn ich bin mir nicht sicher ob man eine Obsidianerkehle mal "eben so" durchschneidet und in jedem Fall eine Wunde verursacht. Aber Rüstung am Hals tragen auch die wenigsten Gegner also kann man auch nicht verlangen, dass die körperliche Rüstung abgezogen wird. Zur Not gilt immer noch: Dramatik ist wichiger als Logik und Regelwerk.Außerdem, wenn ein Charakter meint, er müsse nur auf die Kehle zielen, dann werden das demnächst auch die Feinde bei ihm tun :-) Also immer locker bleiben...'' -- Fabian Ich kenn das, es sieht wirklich nicht toll aus, wenn der Assassine auf leisen Sohlen kommt, ausholt gezielt und wohl überlegt zusticht und dann nur 5 Punkte Schaden macht. Es empfiehlt sich eigentlich nie, hier irgendwas auszuwürfeln. Will ein Spieler einen NPC meucheln gelingt es halt anstandslos und dramatisch oder wenn der GM das nicht will, wacht der NPC kurz davor auf und schreckt hoch. Will man einen Spieler meucheln sollte man immer Gift nehmen :) Das wirkt über mehrere Runden und unterschiedlich stark. Hier ist das Würfeln nicht lächerlich wie ein einzelner Schnitt sondern sehr spannend. Und wer trotzdem mit dem Messer arbeitet, der kann einen festen Wert + Schadenstufe +Stärke nehmen, damit mindestens ein ordentlicher Schaden bei rauskommt. z.B. Kurzschwert St5 + Stärke St 7 + einen festen Wert in Höhe max. Schaden (in diesem Fall Würfel Stufe 12 (2w10) und addiere 20 auf das Ergebnis. Für normal Sterbliche reicht das und Adepten sind sowieso was ganz besonderes ;) --Elidis Kann ein Spieler so nahe an einen NPC dass er ihm das Messer im Schlaf an die Kehle setzen und durchziehen kann, lasse ich nie würfeln, aber meine Spieler wissen auch, dass sie das niemals beim Obermotz schaffen würden. Wenn ein Dieb es nicht schafft einem Schlafendem die Kehle durchzuschneiden sollte er sowieso den Beruf wechseln... -[Vestige]- ''Bei uns gilt die Regel, dass auch ien Kind oder Tattergreis einem Wehrlosen ohne Probe mit einem Dolch töten kann. Eine durchschnittene Kehle ist nunmal tötlich.'' -- Jonny bei uns wird durch das wehrlose schlafende Opfer einfach der mindestwurf für einen tödlichen treffer viel tiefer Zurück zu Diskussion Todesstoß, or zur History der Seite.
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